Objektbeschreibung
Das 824 m² große Grundstück liegt in einzigartiger Feldrandlage mit unverbaubarem Blick in die Natur. An der südlichen Grundstücksgrenze liegt ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für drei Nachbarn in Hinterlandbebauung.
Ein positiver Bauvorbescheid über die Errichtung zweier Doppelhaushälften liegt vor.
Grundsätzlich ist eine Bebauung gemäß §34 Baugesetzbuch sowie der Satzung der Gemeinde Halstenbek möglich, demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Abriss des Altbestands erfolgt zu Lasten des Käufers.