Objektbeschreibung
Das 1.559 m² große Grundstück liegt idyllisch und ruhig in Feldrandlage und ist derzeit mit einem kleinen Einfamilienhaus samt Garagen bebaut.
Grundsätzlich ist eine Bebauung gemäß §34 Baugesetzbuch möglich, demnach ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Als Referenz für Größe und Bebauungsart wäre hier das unmittelbar südlich angrenzende Grundstück heranzuziehen.
Der Abriss des Altbestands erfolgt zu Lasten des Käufers.